ZuständigkeitsfinderTiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 13 Uhr
Donnerstag 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
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Sobald Sie ein Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein angelegt haben (aktuell reicht ein Basis-Konto), können Sie Anträge online ausfüllen und direkt einreichen. Ein Ausdrucken und Unterschreiben dieser Anträge ist dann nicht mehr notwendig.
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Anschrift & Kontakt
Fleethörn 9,
24103
Kiel
(Rathaus)
Adresse im Stadtplan anzeigen (öffnet ein neues Fenster)
Telefon
0431 901-4372
Telefon
0431 901-4374
Telefon
0431 901-4364
grundstuecksentwaesserung@kiel.de
Nahverkehr, Haltestellen
- alle Hauptlinien
Parkplätze
- Parkplätze für Menschen mit Gehbehinderung
Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße: 6 (mit Parkgebühr) - Parkplätze
Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße: 100 (mit Parkgebühr)
Barrierefreiheit
- Es gibt einen Aufzug.
- Die Räume sind rollstuhlgerecht zugänglich.
Ihr direkter Kontakt:
Grundstücksentwässerung
Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Grundstücksentwässerung
Fax 0431 901-744374
Grundstücksentwässerung
Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
Fax 0431 901-744372
- Online-Dienst: Antrag auf Entwässerungsauskunft (Sielkataster)
- Online-Dienst: Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage (Entwässerungsantrag)
- PDF: Merkblatt zum Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage (Entwässerungsantrag)
- PDF: Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage (Entwässerungsantrag, nicht Barrierefrei)
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Sielkataster
Diese Stelle gehört zu:
Landeshauptstadt Kiel | Tiefbauamt | Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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115Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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