Schulen in freier Trägerschaft

Infos zu Häufigen Fragen

Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.

Privatschulen - Checklisten für die Genehmigung von Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen



Für den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule gibt es keine durch Rechtsvorschrift festgelegte Frist. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Genehmigungsverfahren dauert in etwa ein halbes Jahr.

  • Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
  • Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.


Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

Privatschulen

Gesundheitsfachberufe

  • Art. 7 Abs. 4, 5 Grundgesetz (GG),
  • §§ 115 - 118 Schulgesetz (SchulG).

Art. 7 GG

§§ 115 ff. SchulG

Worum geht es?

Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch „Schulen in freier Trägerschaft" genannt.

Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die „Schulen in freier Trägerschaft“ unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).

Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:

  • Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
  • Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.

Zuständige Stellen

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