Schulen in freier Trägerschaft
Infos zu Häufigen Fragen
Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.
Privatschulen - Checklisten für die Genehmigung von Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen
- An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
- an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.
Zuständige Stellen in Kiel
- Christliche Schule Kiel
- Christliche Schule Kiel
- Fachschule Nord für anthroposophisch orientierte Heilerziehungspflege
- Freie Waldorfschule Kiel
- Kieler Institut für Gymnastik und Tanz GmbH
- Kleemannschulen
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 1: Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung
- Privatschule Düsternbrook eG Gemeinschaftsschule
- Privatschule Mittelholstein gGmbH, Grundschule und Gymnasium
- Rudolf-Steiner-Schule für Seelenpflegebedürftige Kinder Förderzentrum
- Techniker-Fachschule Kiel gGmbH
- Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, Fachschule für Betriebswirtschaft
Für den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule gibt es keine durch Rechtsvorschrift festgelegte Frist. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Genehmigungsverfahren dauert in etwa ein halbes Jahr.
- Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.
Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Worum geht es?
Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch „Schulen in freier Trägerschaft" genannt.
Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die „Schulen in freier Trägerschaft“ unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).
Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:
- Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
- Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.
Zuständige Stellen
- Christliche Schule Kiel
- Christliche Schule Kiel
- Fachschule Nord für anthroposophisch orientierte Heilerziehungspflege
- Freie Waldorfschule Kiel
- Kieler Institut für Gymnastik und Tanz GmbH
- Kleemannschulen
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 1: Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung
- Privatschule Düsternbrook eG Gemeinschaftsschule
- Privatschule Mittelholstein gGmbH, Grundschule und Gymnasium
- Rudolf-Steiner-Schule für Seelenpflegebedürftige Kinder Förderzentrum
- Techniker-Fachschule Kiel gGmbH
- Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, Fachschule für Betriebswirtschaft
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