Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Hinweise für Kiel:
Wenn Sie bereits Leistungen beziehen, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannte Fachabteilung, da Hilfe zur Gesundheit als ergänzende Leistung gewährt werden kann.
Sollten Sie keine Leistungen beziehen, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziale Dienste, Hilfe zum Lebensunterhalt ( Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin ergibt sich aus dem Anfangsbuchstabens Ihres Nachnamens).
Zuständige Stellen in Kiel
- Amt für Soziale Dienste : Fallmanagement in der Hilfe zur Pflege
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung, Besondere Hilfen
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Gaarden und Süd
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Mitte und Mettenhof
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Ost und Nord
- Amt für Soziale Dienste, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Bestattungskosten
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler
- Leistungen der Eingliederungshilfe für die Sozialzentrumsbereiche Gaarden und Süd
- Leistungen der Eingliederungshilfe für die Sozialzentrumsbereiche Mitte und Mettenhof
- Leistungen der Eingliederungshilfe für die Sozialzentrumsbereiche Nord, Ost und Elmschenhagen
§§ 47 bis 52 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Worum geht es?
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Zuständige Stellen
- Amt für Soziale Dienste : Fallmanagement in der Hilfe zur Pflege
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung, Besondere Hilfen
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Gaarden und Süd
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Mitte und Mettenhof
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Ost und Nord
- Amt für Soziale Dienste, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Bestattungskosten
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler
- Leistungen der Eingliederungshilfe für die Sozialzentrumsbereiche Gaarden und Süd
- Leistungen der Eingliederungshilfe für die Sozialzentrumsbereiche Mitte und Mettenhof
- Leistungen der Eingliederungshilfe für die Sozialzentrumsbereiche Nord, Ost und Elmschenhagen
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