Zuständigkeitsfinder
Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz


Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellt sicher, dass geflüchtete Menschen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, Unterstützung für ein menschenwürdiges Leben erhalten. Diese Leistungen decken grundlegende Bedürfnisse wie Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitsversorgung sowie Haushaltsgüter ab. Zusätzlich können Geflüchtete auf Antrag auch Leistungen für Bildung und Teilhabe, Eingliederungshilfe und Pflege erhalten. Ziel ist es, den individuellen Bedarf der Betroffenen zu berücksichtigen und ihre soziale Existenz zu sichern.
Möchten Sie Geflüchtete bei ihrem Ankommen in Kiel unterstützen und haben eine Wohnung oder ein leerstehendes Haus, dass Sie zur Verfügung stellen möchten? Wir suchen Wohnraum für geflüchtete Menschen in Kiel.
Bitte melden Sie sich gerne unter der Telefonnummer +49 431 901-3721.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag  8.30 bis 12.30 Uhr

Donnerstag 14 bis 16 Uhr 

Eine Vorsprache ist während der Öffnungszeiten möglich. Ein Termin ist nicht notwendig

Anschrift & Kontakt

Fax
0431 901-63338

E-Mail

Internet: Informationen + Antrag zum Bildungspaket


Nahverkehr, Haltestellen

  • Harmsstraße, 50, 51, 52, 81

Barrierefreiheit

  • Es gibt einen Aufzug.
  • Die Räume sind rollstuhlgerecht zugänglich.

Ihr direkter Kontakt:

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Aa-Ak, G

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


0431 901-5161

Fax 0431 901-63391

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt O, U-Z

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


0431 901-3857

Fax 0431 901-63391

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Al

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


0431 901-5328

Fax 0431 901-63391

 

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt H-J

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


0431 901-4322

Fax 0431 901-63391

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt P-R

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


0431 901-3898

Fax 0431 901-63391

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Am-B

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


0431 901-3853

Fax 0431 901-63391

 

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt K-L

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


0431 901-4872

Fax 0431 901-63391

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt M-N

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


0431 901-3368

Fax 0431 901-63391

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt S-T

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


0431 901-5162

Fax 0431 901-63391

 

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt C-F

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen


0431 901-3848

Fax 0431 901-63391


 


Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

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Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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