Unterstützung für eine Kindertagespflege beantragen

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege wird ein Antrag benötigt. Dieser kann schriftlich oder online (LINK) gestellt werden. Dem Antrag ist mindestens die Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes sowie die schriftliche Bestätigung der Kindertagespflegeperson beizufügen.

Anmeldung über das KitaPortal Schleswig-Holstein

Sie können Ihr Kind auch online bei einer Vielzahl von Kindertagespflegepersonen voranmelden, nutzen Sie dafür den nachfolgenden Link: https://www.kitaportal-sh.de/de/

Weitergehende Informationen finden Sie zu diesem Thema auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kindertageseinrichtungen/kindertageseinrichtungen_Kita-PortalSH.html

Hinweise für Kiel:

Wenn Sie ein Beratungsgespräch im Servicebüro des Jugendamtes wünschen, bringen Sie bitte die ausgefüllte Bedarfsanmeldung mit. Das Formular können Sie als PDF-Datei über den nachfolgenden Link von der Homepage der Landeshauptstadt Kiel herunterladen. Die Datei ist interaktiv und kann - je nach Einstellung und Möglichkeiten Ihres Browsers oder Anzeigeprogramms - auch am Bildschirm ausgefüllt werden. Falls Ihr Browser das Ausfüllen des Formulars nicht unterstützt, öffnen Sie die PDF-Datei bitte mit dem Internetexplorer, Microsoft Edge oder mit dem Acrobat Reader. 

Formular für die Bedarfsanmeldung für Kindertagesbetreuung



An wen kann ich mich wenden?

Zuständig ist der jeweils örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Außerdem kann das KiTa-Portal Schleswig-Holstein Ihre Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz unterstützen.

KiTa-Portal Schleswig-Holstein

Hinweise für Kiel:

Kita-Gebühren und Beiträge
Für Auskünfte über die Höhe, die Berechnung und die Zahlung von Gebühren/Beiträgen im Rahmen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an das Amt für Schulen, Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- und Beitragsberechnung. Unter dem nachfolgenden Link "Mitarbeiter/innen für Gebühren/Beiträge/Sozialstaffelausgleich" finden Sie die zuständigen Mitarbeiter/innen für die jeweilige Einrichtung.

Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater) - Beratung und Vermittlung
Bitte wenden Sie sich nach der Postleitzahl des Kindes an den Sachbereich Tagespflege/Elternberatung des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dort erfolgt auch die Vermittlung freiberuflich tätiger Tagespflegepersonen. In der Elternberatung kan der individuelle Bedarf geklärt werden und zudem ein passendes Angebot vermittelt werden.

Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater) - Frage zum konkreten Antrag
Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Mitarbeiter "Antragsbearbeitung" im Sachbereich Tagespflege des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Kindertageseinrichtungen
Auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel steht Ihnen ein Portal zur Verfügung, über das Sie Kindertageseinrichtungen gegliedert nach Stadtteil, Trägerschaft und Altersgruppe suchen können.

Informationen zu Kindertageseinrichtungen auf kiel.de

Informationen zu Kindertagespflege (Tagesmütter/Tagesväter) auf kiel.de

Zuständige Mitarbeiter/innen für Gebühren/Beiträge/Sozialstaffelausgleich

FRISTEN

Anträge sollten grundsätzlich vor Betreuungsbeginn bzw. Änderung beim zuständigen Jugendamt eingehen. Die jeweiligen Fristen des zuständigen Jugendamtes sind zu beachten (i.d.R. der jeweils geltenden Satzung zu entnehmen).

Hinweise für Kiel:

Die Bedarfsanmeldung muss drei Monate vor Beginn der benötigten Betreuung erfolgen.

GEBUEHREN

Hinweise für Kiel:

Für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen ist von den Eltern ein Teilnahmebeitrag oder eine Gebühr für die pädagogische Betreuung und die Beköstigung zu zahlen. Auf Antrag kann gegebenenfalls eine einkommensabhängige Ermäßigung nach der geltenden Sozialstaffel gewährt werden.

Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ermäßigt werden.

Ein Beratungsgespräch im Servicebüro des Jugendamtes ist gebührenfrei. Auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel findet sich neben Informationen zu Einkommensgrenzen und Ermäßigungsvoraussetzungen auch ein Tool, mit dem die voraussichtliche Höhe des Betreuungsentgeltes selbst berechnet werden kann.

Die Einkommensgrenzen für die Berechnung der Ermäßigung haben sich ab 1. Januar 2020 erhöht. Bitte beachten Sie die Elterninformation im unten aufgeführten Link.
Diese Informationen liegen auch in den Kindertageseinrichtungen aus.

Weiterhin finden Sie unten eine Berechnungshilfe für die Gebühren.
 

Informationen zu Aufnahmegrundsätzen und Betreuungsentgelten

Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme

Elterninformation zur Erhöhung der Einkommensgrenzen

Berechnungshilfe für die Gebühren



RECHTSGRUNDLAGE

Rechtsgrundlagen: SGB VIII, Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG), Satzung der jeweiligen Kreise oder kreisfreien Städte

KiTaG

Hinweise für Kiel:

Gebühren/Beiträge:

  • § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und Gebundene Ganztagsgrundschulen
    Diese Satzung enthält eine Erhöhung der Essens- und Regelgebühren sowie eine grundlegende Änderung bei der Berechnung der Sozialstaffel-Ermäßigung für Familien mit wenig bis mittlerem Familieneinkommen.

Bedarfsanmeldung:

  • Satzung der Landeshauptstadt Kiel zur Bedarfsanmeldung der frühkindlichen Förderung in Kindertageseinrichtungen und geförderter Tagespflege:
     

Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel

Satzung der Landeshauptstadt Kiel zur Bedarfsanmeldung der frühkindlichen Förderung in Kindertageseinrichtungen und geförderter Kindertagespflege

Worum geht es?

Gemäß § 5 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) haben Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Die Betreuung Ihres Kindes durch eine Kindertagespflegeperson können Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte selbst vornehmen, sofern Ihnen eine Kindertagespflegeperson bekannt ist. Stattdessen können Sie auch die Vermittlung Ihres Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson über den jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) beantragen. Bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz unterstützt Sie das KiTa-Portal Schleswig-Holstein. In jedem Fall ist es erforderlich, den Kontakt zu dem für Sie zuständigen Jugendamt aufzunehmen, dort erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Betreuung Ihres Kindes.

Um den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zu erfüllen, ist die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson ein alternatives Angebot, bei dem Kinder in einer regelmäßigen, familienalltagsähnlichen Atmosphäre von einer festen Bezugsperson betreut und gefördert werden. Es dürfen maximal 5 Kinder zeitgleich von einer Kindertagespflegeperson betreut werden.

Die Betreuung kann sowohl im Haushalt der Eltern als auch im Haushalt der Kindertagespflegeperson (oder von dieser extra dafür angemieteten Räumen) stattfinden. 

Für die Inanspruchnahme der Förderung in Kindertagespflege wird ein Kostenbeitrag erhoben. Dieser wird auf Antrag bei den örtlichen Sozialämtern ganz oder teilweise erlassen, soweit die Belastung den Eltern um dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII).

Hinweise für Kiel:

Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege. Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz ist Ihnen das Kieler Servicebüro Kindertagesbetreuung gerne behilflich. Wenn Sie Ihr Kind online bei einer Kita anmelden möchten, steht Ihnen das Kita Portal Schleswig-Holstein zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel.

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