Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis

Infos zu Häufigen Fragen

§ 34a Gewerbeordnung (GewO)

§ 34a GewO

Worum geht es?

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

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