Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung

Infos zu Häufigen Fragen

Benötigt werden Angaben über den Beginn der Ernte mit genauen Ortsangaben sowie Angaben über die zu beerntende Baumart.



An die Kontrollstelle für forstliches Saat- und Pflanzgut bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Standort Ellerhoop.

Zuständige Stellen in Kiel

Die Anmeldung der Erntemaßnahme muss 48 Stunden vor deren Beginn erfolgen.

Es fallen Gebühren gemäß 2 Abs. 2 Verwaltungskostengesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 1 Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.



Für bestimmtes forstliches Vermehrungsgut besteht unter Umständen die Pflicht, es nach der Ernte über Sammelstellen der Wald- oder Baumbesitzer oder der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu leiten. Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

  • §§ 4, 7, 8 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG),
  • Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 7.3.2 - VwGebV.

FoVG

FoVZV

VwGebV

Worum geht es?

Die Erzeugung forstlichen Vermehrungsguts unmittelbar vom Ausgangsmaterial (Ernte) ist der zuständigen Behörde rechtzeitig zuvor anzuzeigen. Sie ist nur erlaubt, wenn das Ausgangsmaterial gemäß § 4 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zugelassen ist.


Zuständige Stellen

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