Infos zur Leistung

An die für den Ausbildungsbetrieb zuständige Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK).

Die Eintragung ist für den Lehrling (Auszubildenden) gebührenfrei.



Jeder Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags die Eintragung in die Lehrlingsrolle zu beantragen. Eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift ist beizufügen. Entsprechendes gilt bei wesentlichen Änderungen des Vertragsinhalts.

Worum geht es?

Die Lehrlingsrolle ist das zentrale Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse und dient zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen, speziell zur Überwachung der fachlichen und sachlichen Qualität der Berufsbildung.

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Auszubildenden (Lehrlinge) einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der jeweiligen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen. Die HWKs und IHKs sind verpflichtet, die Lehrlingsrolle zu führen.

Die gespeicherten Daten dürfen nur an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn dies für die oben genannten Zwecken erforderlich ist. Werden Daten an nicht-öffentliche Stellen übermittelt, so ist der Betroffene zu benachrichtigen. Für das Verändern und Sperren der Daten in der Lehrlingsrolle gelten die Datenschutzgesetze der Länder.

Die Eintragungen sind am Ende des Kalenderjahres, in dem das Berufsausbildungsverhältnis beendet wird, in der Lehrlingsrolle zu löschen. Die gelöschten Daten sind in einer gesonderten Datei zu speichern, solange und soweit dies für den Nachweis der Berufsausbildung erforderlich ist, höchstens jedoch 60 Jahre.

Zur Verbesserung der Ausbildungsvermittlung und zur Verbesserung der Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt darf die Kammer folgende Daten aus der Lehrlingsrolle an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln:

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Lehrlings (Auszubildenden),
  • Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
  • Ausbildungsberuf sowie
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung.  

 

 



Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

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