ZuständigkeitsfinderÜberwachung der Berufsbildung
Infos zur Leistung
Wenn keine andere Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z. B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Zuständige Stellen in Kiel
- Apothekerkammer Schleswig-Holstein
- Ärztekammer Schleswig-Holstein
- Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
- Handwerkskammer Lübeck
- Industrie- und Handelskammer zu Kiel IHK
- Industrie- und Handelskammer zu Kiel IHK - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung und Entwicklung
- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
- Schleswig-Holsteinische Notarkammer
- Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
- Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
- Tierärztekammer Schleswig-Holstein
- Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
- § 41a Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO),
- § 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG),
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).
Worum geht es?
Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle, z.B. der Kammern (wie Industrie- und Handelskammen, Handwerkskammern). Dabei wird die zuständige Stelle beauftragt, Berater/innen zu bestellen, die
- die Berufsausbildungsvorbereitung,
- die Berufsausbildung und
- die berufliche Umschulung
in den Unternehmen durch Beratung der beteiligten Personen fördern und überwachen. Die Ausbildenden sind verpflichtet, falls notwendig, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Berufsausbildungsstätte zu gestatten. Ebenso ist die zuständige Stelle verpflichtet, die Durchführung von Auslandsaufenthalten zu überwachen und zu fördern. Beträgt die Dauer eines Ausbildungsabschnitts im Ausland mehr als vier Wochen, ist hierfür ein abgestimmter Plan erforderlich.
Die Ãœberwachung der Berufsausbildung betrifft auch die Kontrolle der Rechtsvorschriften, die sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz ergeben.
Zuständige Stellen
- Apothekerkammer Schleswig-Holstein
- Ärztekammer Schleswig-Holstein
- Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
- Handwerkskammer Lübeck
- Industrie- und Handelskammer zu Kiel IHK
- Industrie- und Handelskammer zu Kiel IHK - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung und Entwicklung
- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
- Schleswig-Holsteinische Notarkammer
- Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
- Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
- Tierärztekammer Schleswig-Holstein
- Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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