Zuständigkeitsfinder
Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Infos zur Leistung

Sofern Bundeswehr oder THW wirtschaftlich tätig werden, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Angaben über

  • Art und Zweck der beabsichtigten Maßnahme bzw. des Einsatzes,
  • Einsatzort,
  • Dauer der Maßnahme,
  • Bezeichnung der durchführenden Einrichtung, welche Ortsgruppe,
  • Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
  • Komplette Anschrift des Antragstellers mit Kontaktdaten für Rückfragen.


Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holstein

Zuständige Stellen in Kiel

Keine



Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

IHK - Wirtschaftliche Tätigkeit von öffentlichen Einrichtungen

Worum geht es?

Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.

Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordern diese eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder Handwerkskammer (HWK), dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Wirtschaftliche Leistungen können zum Beispiel sein:

  • Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
  • Vermieten von Zelten,
  • Transporteinsätze,
  • Kranarbeiten,
  • Hubschrauberflüge,
  • Baumfällung,
  • Demontagearbeiten,
  • Sprengen von Ruinen.

 

 



Bankverbindungen

Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

 

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