Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk: Beratung

Infos zu Häufigen Fragen

An die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat/haben wird. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

IHK - Abgrenzung zum Handwerk

  • Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG),
  • Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung-HwO),
  • Gewerbeordnung (GewO).

IHKG

HwO

GewO

Worum geht es?

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) bzw. zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die HWK und/oder IHK dazu beraten lassen.

Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sogenannten Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.  


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