ZuständigkeitsfinderSchulamt Kiel - Schulaufsicht des Landes S-H (Grundschulen, Förderzentren, Regional- und Gemeinschaftsschulen)
Auszug aus: schleswig-holstein.de - Schulverwaltung
Das Schulwesen untersteht der Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein und damit dem zuständigen Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Die Aufsicht umfasst dabei die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung (Schulgestaltung) sowie die Beaufsichtigung der Schulen (Schulaufsicht).
Die Schulaufsicht des Landes Schleswig-Holstein liegt einerseits beim Bildungsministerium, andererseits bei den Schulräten in den Schulämtern der Kreise und kreisfreien Städte.
Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur ist Schulaufsicht für die Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und den berufsbildenden Schulen und Oberste Schulaufsicht für die Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren. Die Schulaufsicht für die Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren wird wahrgenommen von den Schulämtern als Untere Schulaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Die Schulräte haben unterschiedliche Aufgaben:
- Sie können Ausnahmen von der Höchstdauer des Schulbesuches zulassen.
- Sie sind zuständig für Zuweisung zu einem Förderzentrum.
- Sie entscheiden, welche Schule für Gemeinden ohne eigene Schule zuständig ist und ob eine Schülerin oder ein Schüler eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen kann.
- Bestehen Unstimmigkeiten zwischen einem Schulelternbeirat und einer Schule, sind die Schulräte als Mittler gefragt. Sie müssen außerdem die Kreiselternbeiräte verständigen.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule (Schulart und Region), an der Sie tätig sind bzw. die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht. Weitere Informationen finden Sie unter: https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulverwaltung/schulaufsicht.html .
Öffnungszeiten
montags bis donnerstags 8 - 15 Uhr
freitags 8 - 12 Uhr
Anschrift & Kontakt
Andreas-Gayk-Straße 31,
24103
Kiel
(Neues Rathaus
Gebäudeteil A)
Adresse im Stadtplan anzeigen (öffnet ein neues Fenster)
Telefon
0431 901-2944
Telefon
0431 901-2943
Nahverkehr, Haltestellen
- Haltestelle Ziegelteich
- Haltestelle Andreas-Gayk-Straße
- Haltestelle Bootshafen
Parkplätze
- Parkplätze für Menschen mit Gehbehinderung
Fabrikstraße: 4 - Parkplätze
Fabrikstraße: 8 (mit Parkgebühr) - Parkplätze
Innenhof, Zufahrt über Kaistraße (mit Parkgebühr)
Barrierefreiheit
- Es gibt einen Aufzug.
- Die Räume sind rollstuhlgerecht zugänglich.
Diese Stelle gehört zu:
Landeshauptstadt Kiel | Amt für Schulen | Abteilung allgemeinbildende Schulen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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