Der Kieler Umweltwegweiser
Eingriffe in die Landschaft / Eingriffsregelung
Der Gesetzgeber hat mit der sogenannten "Eingriffsregelung" (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung) im Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (s.a. Umweltrecht) ein Instrument geschaffen, um negative Folgen menschlicher Eingriffe in Natur und Landschaft zu verhindern oder zu minimieren.Beispiele für Eingriffe sind Baumaßnahmen im Wohn-, Gewerbe- oder auch Straßenbau, die Errichtung oder Erweiterung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen aber auch die Gewinnung von Rohstoffen oder die Durchführung von Veranstaltungen in sensiblen Bereichen.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen durch den Maßnahmenträger in Form von Ausgleich oder Ersatz kompensiert werden. Ein einfaches Beispiel hierfür stellt die (Ersatz-)Pflanzung für gefällte Bäume dar.
Die Zuständigkeit für die Prüfung und Genehmigung eines Eingriffs liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde:
Adressen
Umweltschutzamt
Untere Naturschutzbehörde
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Materialien
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
MELUND S-H, Internetseite
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel