Der Kieler Umweltwegweiser


Gefahrenkennzeichnung

Seit 1955 gibt es international eingeführte Warnzeichen zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Eine Hilfe, diese Stoffe zu erkennen, sind die Gefahrensymbole (schwarzer Druck auf orange gelbem Hintergrund) oder die Kennbuchstaben, die Sie auf vielen Verpackungen finden.

Mit derart gekennzeichneten Produkten sollten Sie im Haushalt vorsichtig und sparsam umgehen.

Am 3. September 2008 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, die so genannte GHS-Verordnung der EU. Mit dieser Vorschrift werden neue Warnkennzeichen für gefährliche chemische Stoffe und Produkte (Gemische) eingeführt. Die neuen Kennzeichnungen dürfen ab 1. Dezember 2008 genutzt werden.

Um den Herstellern eine Übergangszeit für die Umstellung ihrer Produkte zu ermöglichen, dürfen die alten Kennzeichnungen noch bis 2010 für reine Chemikalien, bis 2015 für Gemische genutzt werden. Lagerbestände dürfen noch jeweils zwei weitere Jahre verkauft werden. Damit können noch bis 2012 bzw. 2017 Packungen mit alten Kennzeichnungen im Handel sein.

Für die Öffentlichkeit, die Verbraucher und die Beschäftigten, die Umgang mit gefährlichen chemischen Stoffen haben, beginnt damit eine neunjährige Zeit mit unterschiedlichen Kennzeichnungen gleichermaßen gefährlicher chemischer Produkte.

Adressen

Abfall- und Umweltberatung

Nachhaltigkeitszentrum

Europaplatz 2

24103 Kiel

0431 220 78 10

Öffnungszeiten: Montag 14 - 16 Uhr, Donnerstag 10 - 12 Uhr


Materialien

Neue Gefahrenkennzeichnung auf Verpackungen

Bundesinstitut für Risikobewertung, Infoblatt 2008

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765