Der Kieler Umweltwegweiser


Geruchsbelästigungen

Die Zuständigkeiten bei Geruchsbelästigungen richten sich nach deren Quellen. Es sind zuständig bei Belästigungen durch:

Gas:

Gefahrenabwehr:

Freizeit- und landwirtschaftliche Anlagen:

Gaststätten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765