Der Kieler Umweltwegweiser
Gülleaufbringung
Gülle und Jauche sind Wirtschaftsdünger aus der Viehhaltung, die in der Landwirtschaft im Rahmen einer unmittelbaren Kreislaufwirtschaft sinnvoll eingesetzt werden können und dazu beitragen, die Zufuhr von Mineraldünger einzuschränken.
Eine überhöhte Gülleaufbringung auf Felder und Wiesen erhöht jedoch die Nitratbelastung des Grund- und Trinkwassers.
Die Düngeverordnung des Bundes (s. Umweltrecht) untersagt grundsätzlich das Aufbringen von Gülle und Jauche auf Ackerland in der Zeit vom 1. November bis 31. Januar, auf Grünland in der Zeit vom 15. November bis 31. Januar, sowie auf tiefgefrorenen und schneebedeckten Böden. Die zulässigen Aufbringungsmengen sind ebenfalls in der Düngeverordnung festgelegt.
Die Einhaltung der Düngeverordnung überwacht das
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Fax 04347 704-102
In Genehmigungsverfahren für landwirtschaftliche Bauvorhaben wird geprüft, ob die Verwertung des produzierten Wirtschaftsdüngers unter Einhaltung der in den Richtlinien genannten Werte langfristig sichergestellt ist.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel