Der Kieler Umweltwegweiser
Lärm
Lärm ist eine akustische Umweltbelastung. Er kann Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Unlustgefühl verursachen, den Blutdruck erhöhen, Aggressionen steigern und die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit vermindern.
Die Belastungen durch Straßen- und Flugverkehr sind enorm, aber auch laute Nachbarn, Arbeitslärm, Lärm durch Sportstätten usw. werden bundesweit von rund 50 Prozent der Bevölkerung als Belastung angesehen.
Lärm verursacht auch hohe volkswirtschaftliche Kosten, beispielsweise für Schallschutzwände und lärmdämmende Fenster. Außerdem senkt der Anstieg des Straßenlärms den Mietwert von Wohnungen.
Lärm kann je nach Intensität und Dauer zu Gesundheitsgefährdungen führen. Halten Sie daher bitte die Nachtruhe ein.
Übrigens: Lärm lässt sich oft durch eine freundliche Bitte an den Lärmenden abstellen.
Zuständigkeiten in Sachen Lärm:
Allgemeine Fragen, Lärmminderungsplanung, nicht genehmigungsbedürftige / nicht gewerbsmäßig betriebene Anlagen (z. B. Freizeit-, Sport- und landwirtschaftliche Anlagen), Betrieb von Geräten und Maschinen (s.a. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung):
Umweltschutzamt
Lärmschutz
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Lärm durch gewerbliche Verursacher:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Fax 04347 704-102
Lärm durch Zivilluftfahrt:
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein - Luftfahrtbehörde -
Königsweg 59
24114 Kiel
Fax 0431 383-2100
Militärischer Fluglärm:
Kommandounterstützungsverbände Luftwaffe
Militärischer Flugbetrieb, Bürgertelefon
Fax 02203 908 2776
Gaststätten:
Unter Gaststättenlärm versteht man Lärm, der durch technische Einrichtungen der Gaststätten, durch Musikdarbietungen in Gaststätten sowie durch das Verhalten von Gästen entsteht.
Unzumutbare Lärmbelästigung muss der Gastwirt verhindern. Beschwerden sind zu richten an:
Bürger- und Ordnungsamt
Gewerbeabteilung
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
oder an die zuständigen Polizeidienststellen.
Kraftfahrzeuge:
Unnötiges Laufenlassen von Motoren im Stand (Warmlaufen) schädigt den Motor, belastet die Umwelt und ist verboten. Dies gilt auch für das Warmlaufen lassen, z.B. beim Eiskratzen. Es wird mit einem Bußgeld geahndet.
Zuständig sind auch hier die Polizeidienststellen.
TIPP: Lassen Sie Ihren Wagen häufiger stehen - Fahrradfahren ist leiser, umweltfreundlicher, sparsamer und bei Kurzstrecken oft schneller.
Straßenverkehrslärm (Lärmschutz, Zuschussangelegenheiten):
Tiefbauamt - Abteilung Verkehr
Herr von Ankum-Hoch
Fleethörn 9
24103 Kiel
Tierlärm:
Der Tierhalter muss erhebliche Lärmbelästigungen durch sein Tier verhindern.
Bürger- und Ordnungsamt
Ordnungsrechtsangelegenheiten
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Lärmschutz am Arbeitsplatz:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Regionalbüro Kiel
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Fax 0431 6407-250
poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 UhrFreitag:9 bis 12 Uhr
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel