Der Kieler Umweltwegweiser


Taubenfütterungsverbot

Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel ist es verboten, verwilderte Haustauben und Wildtauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.

Adressen

Bürger- und Ordnungsamt

Ordnungsrechtsangelegenheiten

Stresemannplatz 5

24103 Kiel

0431 901-4246


Materialien

Taubenfütterungsverbot

Landeshauptstadt Kiel, Verordnung 2006

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765