Der Kieler Umweltwegweiser
Taubenfütterungsverbot
Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel ist es verboten, verwilderte Haustauben und Wildtauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.Adressen
Bürger- und Ordnungsamt
Ordnungsrechtsangelegenheiten
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Materialien
Taubenfütterungsverbot
Landeshauptstadt Kiel, Verordnung 2006
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel