Der Kieler Umweltwegweiser


Dosen- und Flaschenpfand

Seit dem 1. Januar 2003 gibt es eine Pfandpflicht auf ökologisch nachteilige Einweg-Getränkeverpackungen.

Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure und sogenannte Alcopops in Einwegverpackungen (Dosen, Einwegflaschen aus Glas oder Kunststoff) werden mit einem Pfand belegt.

Adressen

Abfall- und Umweltberatung

Nachhaltigkeitszentrum

Europaplatz 2

24103 Kiel

0431 220 78 10

Öffnungszeiten: Montag 14 - 16 Uhr, Donnerstag 10 - 12 Uhr


Materialien

"Dosenpfand" Fragen und Antworten

Umweltschutzamt Kiel, Infoblatt 04/2006

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765