Der Kieler Umweltwegweiser


Lärm

Lärm ist eine akustische Umweltbelastung. Er kann Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Unlustgefühl verursachen, den Blutdruck erhöhen, Aggressionen steigern und die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit vermindern.

Die Belastungen durch Straßen- und Flugverkehr sind enorm, aber auch laute Nachbarn, Arbeitslärm, Lärm durch Sportstätten usw. werden bundesweit von rund 50 Prozent der Bevölkerung als Belastung angesehen.

Lärm verursacht auch hohe volkswirtschaftliche Kosten, beispielsweise für Schallschutzwände und lärmdämmende Fenster. Außerdem senkt der Anstieg des Straßenlärms den Mietwert von Wohnungen.

Lärm kann je nach Intensität und Dauer zu Gesundheitsgefährdungen führen. Halten Sie daher bitte die Nachtruhe ein.

Übrigens: Lärm lässt sich oft durch eine freundliche Bitte an den Lärmenden abstellen.

Zuständigkeiten in Sachen Lärm:

Allgemeine Fragen, Lärmminderungsplanung, nicht genehmigungsbedürftige / nicht gewerbsmäßig betriebene Anlagen (z. B. Freizeit-, Sport- und landwirtschaftliche Anlagen), Betrieb von Geräten und Maschinen (s.a. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung):

Lärm durch gewerbliche Verursacher:

Lärm durch Zivilluftfahrt:

Militärischer Fluglärm:

Gaststätten:

Unter Gaststättenlärm versteht man Lärm, der durch technische Einrichtungen der Gaststätten, durch Musikdarbietungen in Gaststätten sowie durch das Verhalten von Gästen entsteht.

Unzumutbare Lärmbelästigung muss der Gastwirt verhindern. Beschwerden sind zu richten an:

oder an die zuständigen Polizeidienststellen.

Kraftfahrzeuge:

Unnötiges Laufenlassen von Motoren im Stand (Warmlaufen) schädigt den Motor, belastet die Umwelt und ist verboten. Dies gilt auch für das Warmlaufen lassen, z.B. beim Eiskratzen. Es wird mit einem Bußgeld geahndet.

Zuständig sind auch hier die Polizeidienststellen.

TIPP: Lassen Sie Ihren Wagen häufiger stehen - Fahrradfahren ist leiser, umweltfreundlicher, sparsamer und  bei Kurzstrecken oft schneller.

Straßenverkehrslärm (Lärmschutz, Zuschussangelegenheiten):

Tierlärm:

Der Tierhalter muss erhebliche Lärmbelästigungen durch sein Tier verhindern.

Lärmschutz am Arbeitsplatz:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765