Der Kieler Umweltwegweiser
Brunnen
Beim Neubau von Brunnen zur Brauch- und Trinkwassergewinnung ist zu beachten, dass bei Tiefen über 10 m eine Anzeige des Vorhabens erfolgen muss (s. Erdaufschlüsse) und unter Umständen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Ansprechpartner für diese Fragen finden Sie im
Adressen
Gesundheitsamt
Trink- und Badewasserüberwachung
Fleethörn 18 - 24
24103 Kiel
Umweltschutzamt
Wasserwirtschaft
Holstenstraße 108
24103 Kiel
Fax 0431 901-63781
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel