Der Kieler Umweltwegweiser
Kieler Umweltschutzfonds
Der Kieler Umweltschutzfonds wurde mit der "Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuschüssen zu Umweltschutzmaßnahmen" durch Beschluss der Ratsversammlung am 18.03.1993 ins Leben gerufen. Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Umweltschutzfonds gewährt die Landeshauptstadt Kiel als freiwillige Leistung auf Antrag Zuschüsse zu Maßnahmen oder für Leistungen, die im besonderen Maße zur Erhaltung natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel beitragen.
Gegenstand der Fördermaßnahmen sollen in erster Linie konkrete Umweltverbesserungen oder praktische Aktivitäten sein, die die vorhandenen Umweltbeeinträchtigungen nachhaltig verändern.
Jeder gespendete Euro kommt ausschließlich dem Umweltschutz zugute und ist steuerlich absetzbar.
Spendenkonto:
Umweltschutzfonds
Sparkasse Kiel
IBAN: DE03210501700000100016
BIC: NOLADE21KIE
Es können die unterschiedlichsten Umweltprojekte gefördert werden. Neben Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege sind z.B. auch Projekte zur Verbesserung des Umweltbewusstseins, Projekte der Umwelttechnologie und Projekte zur Energieeinsparung förderungswürdig. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind schriftlich zu stellen bei:
Adressen
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901 743765
Materialien
Richtlinien der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuschüssen
zu Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzamt, Infoblatt 1995
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel