Der Kieler Umweltwegweiser
Trinkwasserüberwachung
Trinkwasser muss in ausreichender Menge und Güte immer bereitgestellt sein. Spezielle Anforderungen an seine Qualität sind in der Trinkwasserverordnung (s. Umweltrecht) festgeschrieben. Sie enthält Bestimmungen über die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage und die Überwachung durch die Gesundheitsämter. Außerdem sind in der Verordnung Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stoffe (z.B. für Schwermetalle, Nitrat, organische Verbindungen) und Krankheitserreger festgelegt. Trinkwasserschutz heißt auch Gewässerschutz.Überwachung des öffentlichen Versorgungsnetzes:
Stadtwerke Kiel AG
Überwachung Öffentliches Versorgungsnetz
Uhlenkrog 32
24113 Kiel
Hygienische Überwachung der öffentlichen und privaten Wasserversorgung (Brunnen), Auskunft zur Trinkwasseruntersuchung:
Adressen
Gesundheitsamt
Trink- und Badewasserüberwachung
Fleethörn 18 - 24
24103 Kiel
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel