Der Kieler Umweltwegweiser
Glühlampen
Die EG-Verordnung zu Haushaltslampen vom 13. April 2009 sieht vor, den Energieverbrauch spürbar zu senken. Ihre Anforderungen werden zeitlich gestuft umgesetzt.
- Mattglaslampen (herkömmliche Glühlampen und Halogenglühlampen) sowie Klarglaslampen besonders niedriger Effizienz dürfen seit dem 1. September 2009 nicht mehr im Handel angeboten werden.
- Klarglaslampen (Standardglühlampen und Halogenglühlampen niedriger Effizienz) werden stufenweise vom Markt genommen:
seit 1. September 2009 Standardglühlampen > 75 Watt
seit 1. September 2010 Standardglühlampen > 60 Watt
ab 1. September 2011 Standardglühlampen > 40 Watt
ab 1. September 2012 Standardglühlampen > 10 Watt
- Halogenglühlampen mittlerer Effizienz > 10 W dürfen ab dem 1. September 2016 nicht mehr gehandelt werden.
- Halogenglühlampen mit hoher Effizienz sind bis auf Weiteres erhältlich.
Übrigens: Glühlampen gehören in den Hausmüll, niemals in den Altglascontainer!
Die derzeit effizienteste Technologie sind die LED-Lampen.
Adressen
Abfall- und Umweltberatung
Nachhaltigkeitszentrum
Europaplatz 2
24103 Kiel
Öffnungszeiten: Montag 14 - 16 Uhr, Donnerstag 10 - 12 Uhr
Materialien
Energiesparen - Licht -
Umweltbundesamt, Internetseite
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel