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ALLRIS - Auszug

15.02.2024 - 11.16 Erhöhung des Erfrischungsgeldes für Urnenwahlvorstände soll ab 2024 angehoben werden; Aufwandsentschädigungen sollen unverändert bleiben.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Das Erfrischungsgeld für Urnenwahlvorstände bei Europa-, Bundestags-, Landtags-, Gemeinde- und OB-Wahlen sowie Bürger- und Volksentscheiden soll ab 2024 von 40,-€ auf 50,-€ pro Person (p.P.) angehoben werden.

Die Aufwandsentschädigungen für Schulungsteilnahmen (10,-€ p.P.), Transportaufgaben (20,-€ p.P.) und für Briefwahlvorstände (40,-€ p.P.) bleiben unverändert.

Entsprechende Haushaltsmittel sind je nach anstehender Wahlart bereitzustellen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen – bei einer Enthaltung von Ratsherrn Ansgar Stalder (dieBasis)

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Zuständigkeit: Amt 24