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ALLRIS - Auszug

24.10.2013 - 11.2.3 Projekt Schlossquartier: Verfahrensbegleitender Grundsätzebeschluss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Das 'Schlossquartier' ist Bestandteil des Rahmenkonzeptes „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ (siehe Drucksachen-Nr. 0760/2009). Wesentliche Teile werden von der NGEG - Norddeutsche Grundstücksentwicklungsgesellschaft - als private Vorhabenträgerin entwickelt. Zur Sicherung gemeinsamer Ziele werden folgende Prämissen beschlossen:
 

1.      Als planungsrechtliche Grundlage für das Projekt wird ein Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB vorhabenbezogen aufgestellt.

 

2.      Der als Anlage 1 beigefügte Lage- und Verkaufsplan bildet die Arbeitsgrundlage für das weitere Verfahren.

 

3.      Über den Verkauf der städtischen Grundstücke ergeht ein gesonderter, nichtöffentlicher Beschluss.

 

4.      Ziel der Bebauung des Schlossquartiers ist eine städtebaulich und architektonisch qualitätsvolle Gesamtkonzeption, die die Lage im Altstadtbereich und die historische Bedeutung des Quartiers angemessen berücksichtigt. Das Vorhaben ist mit der Landeshauptstadt Kiel eng abzustimmen und durch einen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens abzuschließenden Durchführungsvertrag abzusichern.

 

5.      Im Durchführungsvertrag sollen der Vorhabenträgerin folgende Aufgaben nach Maßgabe städtischer Vorgaben übertragen werden:

 

5.1.  Aus- und Umbau der Schlossstraße auf ganzer Länge und Breite. Die Vorhabenträgerin wird die Maßnahme unter Beachtung der Vergabevorschriften durchführen und gegenüber der Stadt nachweisen. Nach Abschluss der Maßnahme werden alle Anlieger einschl. der Vorhabenträgerin anschließend zu Ausbaubeiträgen nach Kommunalabgabengesetz (KAG) herangezogen

 

5.2.  Erstmalige Herstellung einer Erschließungsstraße in direkter Verlängerung der Brücke zum Seegarten (vgl. Lageplan). Die Vorhabenträgerin wird die Herstellung durchführen und die Erschließungsstraße einschließlich der eigenen Grundstücksteile kostenlos der Stadt übertragen. In Anlehnung an die historische Straßenbezeichnung erhält die neue Erschließungsstraße den Namen Fischerstrasse.

 

5.3.  Wiederherstellung bzw. Herstellung aller im Zusammenhang mit dem Vorhaben anzupassenden öffentlichen Verkehrsflächen in der Flämischen Straße/Alter Markt, der oberen Burgstraße und der Eggerstedtstraße. Im Bereich der Unterbauung der öffentlichen Flächen in der Burgstraße/Eggerstedtstraße wird die Vorhabenträgerin über den Eingriff hinaus die gesamte öffentliche Fläche herrichten.

 

6.      Die Eggerstedtstraße wird eingezogen, soweit Straßenflächen der Vorhabenträgerin zur privaten Nutzung veräert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungserchtigung auszufertigen und zu veröffentlichen, wenn die Fläche zur Realisierung des Vorhabens benötigt wird.

 

7.      Die Beseitigung der Bäume an der Ecke Schlossstraße/Burgstraße muss im Projektzusammenhang hingenommen werden. Soweit eine Verpflanzung nicht möglich ist, erfüllt die Projektträgerin die festzusetzenden Ersatzmaßnahmen.

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Abstimmung:

Einstimmig