Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

07.10.2014 - 15 Schließung der öffentlichen Sitzung - Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nichtöffentlich ber...

Reduzieren

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. 


Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird auf Vorschlag der Verwaltung nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen.

Der Ausschuss hat dies im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.