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ALLRIS - Auszug

10.02.2015 - 7.1 Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen), einmalige Leistungen und einmalige Beihilfen in der Leistungsgewähru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zugestimmt wird einer Anpassung der Anlage 1 zu § 1 der Vereinbarung über die Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel nach § 44 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zum 01.12.2014.

 

Die Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgehrung von Hilfen nach dem SGB II und dem SGB XII sind in der Tabelle in Teil II ausgewiesen. Die Anpassung der Beträge erfolgt auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels 2014, der am 10.11.2014 in Kraft getreten ist.

 

Die einmaligen Leistungen in Teil III und einmaligen Beihilfen in Teil IV wurden ebenfalls überarbeitet und neu festgesetzt.

 

 

 

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Abstimmung:  einstimmig beschlossen