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21.01.2016 - 13.8 Einfacher Bebauungsplan Nr. 1002 „Masurenring“ (Satzungsbeschluss)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt, 61.0
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 21.01.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie von der Verwaltung am 07.01.2016 im Bauausschuss vorgetragen wird die Anlage 1 („Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1002 „Masurenring“ für das Gebiet Neumühlen-Dietrichsdorf“) auf Seite 2 unter der Nr. 7 der Abwägungsvorschlag ergänzt um folgenden Absatz:
„Die Anregung wird nicht aufgenommen. Die Festsetzung von „insgesamt max. 400 m² Verkaufsfläche…“ für das gesamte Plangebiet würde die Zulassung von Einzelhandelsbetrieben mit Sortimenten des täglichen Bedarfs nach dem „Windhund-Prinzip“ bedeuten. Dies widerspricht der geltenden Rechtsprechung.“
Beschluss:
1. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (Anlage 1) beschlossen.
2. Der einfache Bebauungsplan Nr. 1002 „Masurenring“ im Stadtteil Kiel-Neumühlen- Dietrichsdorf wird für das Baugebiet östlich Langer Rehm, nördlich Masurenring, nördlich der rückwärtigen Grundstücksgrenzen Masurenring 10-24 (gerade Hausnummern), westlich Masurenring und südlich der rückwärtigen Grundstücksgrenzen Masurenring 40-110 (gerade Hausnummern) als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
3. Der Begründung (Anlage 2) wird zugestimmt.