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ALLRIS - Auszug

18.02.2016 - 4 Haushaltsberatung für 2016

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Stadtpräsident Tovar erläutert das im Ältestenrat vereinbarte Verfahren bei den Beratungen des Haushalts und verweist auf das vorliegende Beratungsmaterial.
 

Als Beratungsunterlagen liegen vor:

-

die Beschlussvorlage 4.1 Haushaltssatzung nebst Anlagen

- Drs. 0090/2016 -

-

der Vorbericht zum Haushaltsentwurf

-

der Druckentwurf des Haushaltsplans,

(Produktbereiche 1161)

 

 

 

aus dem Nachversand

-

der Veränderungsnachweis gemäß dem Beschluss des Finanzausschusses vom 09.02.2016 sowie

-

die „Rote Liste“ der im Ausschuss abgelehnten Fraktionsanträge

 

Im Übrigen verweist der Stadtpräsident auf die unter Punkt 4. der Tagesordnung

aufgeführten weiteren Beratungspunkte und das dazu verschickte weitere Material.

 

Alle zum Haushalt gehörenden Vorlagen werden bei den jeweiligen

Aufgabenfeldern aufrufen. Das gilt auch für die Anträge der Fraktionen.

 

Die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2016

der

  • Flughafen Kiel GmbH
  • Kieler Bäder GmbH
  • Kiel-Marketing GmbH
  • KiWi, Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH
  • KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH
  • llverbrennung Kiel GmbH & Co. KG
  • Port Event Kiel GmbH
  • Projektgesellschaft Kiel Gaarden GmbH
  • Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH - SFK
  • SEEHAFEN Kiel Stevedoring GmbH
  • SEEHAFEN Kiel GmbH und Co. KG
  • Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH
  • Städtisches Krankenhaus Service-GmbH
  • Städtisches MVZ Kiel GmbH
  • Wissenschaftszentrum Kiel GmbH
  • Zentrum für maritime Technologie und Seefischmarkt ZTS Grundstücksverwaltung GmbH

 

werden nach Beschlussfassung durch die Aufsichtsräte dem endgültigen Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Sie sind nicht von der Ratsversammlung zu beschließen.

 

Ebenfalls beigefügt werden die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der Kommunalunternehmen nach § 106a GO, dies sind

  • Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
  • Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
  • Eigenbetrieb Parken der Landeshauptstadt Kiel
  • Theater Kiel AöR.

 

 

Der Ablauf der Haushaltsberatungen ist im Ältestenrat besprochen worden.
r die Generalaussprache, die Berichte und grundsätzlichen Stellungnahmen wurde folgende Redezeit verabredet:
- für den kommunalpolitischen Bericht des Oberbürgermeisters bis zu 20 Minuten,

- für den Bericht des Kämmerers bis zu 15 Minuten,
- für die Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden einschließlich evtl.
  Grundsatzausführungen der finanzpolitischen Sprecher/innen bis zu 15 Minuten,
- für die haushaltspolitischen Ausführungen der fraktionslosen Ratsmitglieder bis
  zu 10 Minuten.


Zu den Grundsatzausführungen und Stellungnahmen zum Haushalt wird es keine Aussprache geben. Bei Bedarf kann die Diskussion darüber im Rahmen der heute Nachmittag folgenden Beratungen erfolgen.

 

Der Ältestenrat hat entschieden, die Haushaltsberatungen auf einen Tag zu beschränken. Dazu sind die Ratsfraktionen bereit, sich in der konkreten Haushaltsdebatte heute Nachmittag im Rahmen einer Selbstverpflichtung an Redezeit-Kontingente zu halten.

 

Jede Fraktion erhält hierfür ein Zeitkontingent.

 

Jede Fraktion kann je nach eigener Schwerpunktsetzung die festgelegte Redezeit auf die Themenblöcke bzw. auf die Aufgabenfelder verteilen.

 

Die festgelegten Redezeiten sehen danach wie folgt aus:

 

Haushaltsdebatte

ca. 5 Stunden

SPD-Ratsfraktion (19)

108 Minuten

CDU-Ratsfraktion (15)

85 Minuten

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (8)

45 Minuten

SSW-Ratsfraktion (3)

20 Minuten

Ratsfraktion DIE LINKE (2)

20 Minuten

FDP-Ratsfraktion (2)

20 Minuten

Ratsfrau Danker

10 Minuten

Ratsherr Nonnsen

10 Minuten

Ratsherr Rahim

10 Minuten

Ratsherr Gutsche

10 Minuten

 

Durch die Festlegung der Redezeitkontingente ist die Beschränkung der Redezeit auf fünf bzw.
zehn Minuten gemäß Geschäftsordnung aufgehoben.

 

Weiter ist die Begrenzung auf zwei Wortbeiträge pro Rednerin oder Redner aufgehoben.

 

Zwischenfragen werden nicht zugelassen; es steht jedem Ratsmitglied frei, sich innerhalb des Redezeitkontingents zu Wort zu melden.

 

Der Ältestenrat schlägt folgende weitere Absprachen vor:

 

Bei Punkt 4.2 (Übergreifende Vorlagen und Anträge) wird zur Diskussion gleichzeitig das Aufgabenfeld  6- Zentrale Finanzdienstleistungen aufgerufen.

 

Zur vertieften Beratung von Themenfeldern haben sich die Fraktionen auf die folgende Reihenfolge der zu beratenden Aufgabenfelder geeinigt:

Aufgabenfeld 1: Zentrale Verwaltung

Aufgabenfeld 2: zunächst Schule und danach Kultur

Aufgabenfeld 3: zunächst Soziales und danach Jugend

Aufgabenfeld 4: Gesundheit und Sport

Aufgabenfeld 5: Gestaltung der Umwelt

 

Der Stellenplan sowie die dazu vorliegenden Vorlagen und Anträge

(siehe TOP 4.9) werden bei Aufgabenfeld 1 zur Beratung und

Beschlussfassung aufgerufen.

 

Die Anträge auf der „Roten Liste“ werden nicht bei den jeweiligen Aufgabenfeldern zur Abstimmung aufgerufen, sondern – aufgeteilt nach den antragstellenden Ratsfraktionen gemeinsam für alle Haushaltsjahre – unmittelbar vor den Schlussabstimmung über den Haushalt.

 

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

 

Bezüglich des Mitwirkungsverbots von Ratsmitgliedern weist Stadtpräsident Tovar auf Folgendes hin:
Bei den Haushaltsberatungen ist als Angelegenheit im Sinne des § 22 GO (Ausschließungsgründe) der jeweilige Haushaltsansatz zu verstehen.

 

Ist also z. B. über einen Zuschuss an einen Verein oder eine Organisation zu beraten, so sind der oder die Betroffene bei Vorliegen der Voraussetzungen nur bei der Beratung und Entscheidung über diesen Haushaltsansatz ausgeschlossen, nicht aber bei der Beratung und Entscheidung über das entsprechende Aufgabenfeld, den Gesamthaushalt oder gar die Haushaltssatzung.

Liegen Gründe für ein Mitwirkungsverbot nach § 22 der Gemeindeordnung vor, so ist es Pflicht der betreffenden Ratsmitglieder, vor Beginn der Beratung des betreffenden Punktes den Sitzungssaal für die Dauer der Beratung dieses Punktes zu verlassen.

 

Stadtpräsident Tovar bittet nunmehr Oberbürgermeister Dr. Kämpfer, den kommunalpolitischen Bericht abzugeben.

Im Anschluss daran begründet der Kämmerer, Stadtrat Röttgers, den Haushalt.

Es folgen die Grundsatzausführungen der Vertreter der Ratsfraktionen.

 

Die Reden sind, soweit sie gedruckt vorliegen, nachgeheftet.