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ALLRIS - Auszug

21.07.2016 - 13.7 Widmung von Flächen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Friedhofstraße, Libellenweg, Busparkplatz Kaistraße (Interimsfläche ZOB)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Friedhofstraße und der Libellenweg mit Ausnahme der abzweigenden Sackgassen werden gewidmet und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWg als Gemeindestraßen eingestuft. Die von der Gemeindestraße Libellenweg abzweigenden Sackgassen werden gewidmet und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG als sonstige öffentliche Straßen (Mischfläche/Wohnstraße) eingestuft.

 

Der Busparkplatz Kaistraße (Interimsfläche ZOB) wird gewidmet und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG als sonstige öffentliche Straße eingestuft.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen