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ALLRIS - Auszug

18.05.2017 - 13.10 Erschließung Holtenau Ost, hier: Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung des Entwicklungsgebiets

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.            Der vertieften Untersuchung der gutachterlich vorgeschlagenen Varianten als zweiter Stufe (Vorplanung) der Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung des Entwicklungsgebietes Holtenau Ost wird gemäß dem in der Anlage vorgelegten Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie zugestimmt.

Dies sind im Einzelnen:

  • eine den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechende B-Variante (mit den Elementen von B3), die über eine anbaufreie Neubautrasse („Ortsumgehung Holtenau“) südlich der Landebahn direkt an die B 503 anschließt und auch eine Verbindung nach Altenholz-Stift ermöglicht,

 

  • mtliche Varianten sowie deren Untervarianten, die eine Nutzung der Gemeindestraßen Immelmannstraße und/oder Lilienthalstraße vorsehen als „Baukastensystem“ jeweils mit Anschluss an eine anbaufreie Neubautrasse („Ortsumgehung Holtenau“) südlich der Landebahn:

 

-          H1 hrung des Verkehrs in beiden Richtungen über die Immelmannstraße,

-          H2 hrung des Verkehrs in beiden Richtungen über die Lilienthalstraße,

-          jeweils optional mit Kreisverkehr(en) an deren südlichem Ende (H1K, H2K),

-          jeweils optional mit separater Zufahrt in Richtung Holtenau Ost direkt vom Holtenauer Knoten (gemäß Variante H2E) oder als Zufahrt aus dem Verflechtungsstreifen (gemäß Variante HB), Führung über Immelmannstraße bzw. Lilienthalstraße dann nur in Südrichtung sowie die

-          Kombination der Varianten H1(K) und H2(K) mit Verkehrsführung nach Norden über die Immelmannstraße  und nach Süden über die Lilienthalstraße, ebenfalls optional mit Kreisverkehrsplatz/-plätzen.

2.            Die übrigen Varianten der ersten Stufe der Machbarkeitsstudie sollen nicht weiter vertieft untersucht werden.

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Abstimmung: Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen von DIE LINKE, Ratsherrn Rahim und Ratsherrn Regner.