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ALLRIS - Auszug

02.05.2018 - 7.1 Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - Fortschreibung und Aktualisierung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Muerköster, Leiterin des Jugendamtes, weist darauf hin, dass sich auf Seite 10 die vom Ausschuss gewünschte Platzbilanz finde. Sie macht auf die neue Zielversorgungsquote und die steigenden Ausgaben aufmerksam.

 

Ratsherr Hanns, SPD, erinnert daran, dass in der neuen Wahlzeit eine gemeinsame Bearbeitung mit dem Bauausschuss zu den Themen Bau, Kosten und Kindesentwicklung stattfinden solle. Stadträtin Treutel erklärt, bereits zu prüfen, welches Format hierfür geeignet sei und ob ggf. weitere Ausschüsse zu beteiligen seien.

 

Herr Prestien, KAG, empfiehlt, den Beschluss zur Schließung der Horte nicht stets unter allen Umständen umzusetzen.

 

Frau Reiche, katholische Kirchengemeinden, fragt nach der Betreuung für Kinder unter einem Jahr und der praxisintegrierten Ausbildung. Stadträtin Treutel bestätigt, dass die Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter einem Jahr zunehme. Man würde derzeit prüfen, welche Standards erforderlich seien und dann dem Ausschuss einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Zur Frage der Ausbildung sein ein Runder Tisch mit den Trägern und möglichst auch der Landesverwaltung geplant. Dort werde man unter anderem klären, ob für die Anleitung eine Freistellung möglich sei.

 

Frau Muerköster kündigt an, dass die nächste Kita-Bedarfsplanung die 18 Ortsbeiratsbezirke als Bezugsgröße hätten.

 

Herr Prestien schlägt vor, künftig Allgemeines bereits in einem ersten Teil vorab zu veröffentlichen, damit mehr Zeit für die Vorbereitung bleibe. Frau Treutel erklärt sich hiermit einverstanden.

 

Beschluss:

1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

r Schulkinder

2018/2019

44

0

95

2019/2020

30

66

0

 

und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

2018/2019

0

97

 

Die in Anlage 3 dargestellten Stellenplanveränderungen werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts und im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 eingebracht.

 

2. r Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.

 

3.r die Bedarfe von 1- und 2-jährigen Kindern mit individuellem Rechtsanspruch sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu schaffen.

 

4.Die Versorgung von 0- bis unter 3-jährigen Kindern wird durch die Erhöhung der Zielquote auf 50 % an die Bedarfe angepasst.

 

5.r jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollte.

 

6.r Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.

 

7.Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich, sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen.

 

8.Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2017 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen