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ALLRIS - Auszug

17.01.2019 - 11.3 Farbliche Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Fahrradverkehrs, schrittweise die Radfahrstreifen und wo möglich, die Fahrradschutzstreifen, farbig zu markieren. Dabei soll mit den Fahrstreifen begonnen werden, bei denen z.B. aufgrund der Verkehrsdichte und/oder Straßenführung nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde eine besondere Gefährdung besteht. Angeregt wird, die Streifen, wie in Berlin geplant, durchgehend grün zu markieren. An Kreuzungen und in Einmündungsbereichen, an denen eine besondere Gefährdung festgestellt wird, soll eine rote Flächenmarkierung für eine erhöhte Sicherheit sorgen.

Die Verwaltung möge im Zuge dessen ferner feststellen, wo sich Einstiegs-, Übergangs- und Endpunkte sowie Unterbrechungen der städtischen Radwege sowohl sicherer, als auch verkehrlich sinnvoller gestalten lassen. Entsprechende Änderungsvorschläge sind vorzulegen.

Die Kosten r alle aufgeführten Maßnahmen sind darzustellen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen