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ALLRIS - Auszug

21.02.2019 - 10.4 Mietspiegel 2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Ratsversammlung erkennt die Fortschreibung des erstellten Mietspiegel 2019 als qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) an.

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimme von Ratsherrn Rudau (DIE LINKE) und Enthaltung von Ratsfrau Franzke (DIE LINKE)