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ALLRIS - Auszug

06.06.2019 - 8.3 Verfahren zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Zuständigkeit für die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach den §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) richtet sich nach den Zuständigkeitsregelungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Kiel.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen