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ALLRIS - Auszug

06.06.2019 - 9.2 Schutz der Steilküste in Schilksee

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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- gemeinsame Beratung der TOPs 6.4, 6.4.1 und 9.2

 

Beschluss:

  1. Das Grünflächenamt der Landeshauptstadt Kiel wird aufgefordert, den Abbruch der Steilküste Schilksee jährlich zu überprüfen und den durchschnittlichen Abbruch der letzten 5 Jahre sowie die daraus zu erwartende Zeit zu berechnen, in der es voraussichtlich zu Schäden an den Häusern nahe der Küste und an den Versorgungsleitungen der Stadt Kiel, die in diesem Bereich liegen, kommen wird.

 

  1. Die Landeshauptstadt Kiel wird gebeten, das zuständige Ministerium des Landes Schleswig Holstein aufzufordern, den Bürgerinnen und Bürgern den aktuellen Planungsstand und weitere Maßnahmen zum nachhaltigen Küstenschutz an der Ostseeküste in Kiel mitzuteilen. Dabei soll besonders berücksichtigt werden:

-          neueste Erkenntnisse über Veränderungen, die durch den Klimawandel entstehen können.

-          Konsequenzen für bestehende Ökosysteme im Falle von baulichen Maßnahmen zum Küstenschutz und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.

  1. Die Landeshauptstadt Kiel möge Maßnahmen vorschlagen, die die Steilküste vor Beschädigungen schützen.
    Die zuständigen Landesbehörden werden gebeten darzulegen, wie auch die Nachbarstandorte (Strande und Falckenstein) in Maßnahmen integriert und auch dort eine natürliche Küstendynamik gesichert werden kann. Dabei ist zu prüfen, ob der Rückgang der Küstenlinie, auch ohne invasive Maßnahmen zu ergreifen, durch einen „geordneten Rückzug“ verlangsamt werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzusetzen, die von Menschen verursachte Beschädigungen der Steilküste verhindern.

 

  1. Als Eigentümerin der Steilküste soll die Landeshauptstadt Kiel einen Dialog mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern aufnehmen.
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Abstimmung:

Mit den Stimmen der CDU bei Enthaltungen der übrigen Bauausschussmitglieder einstimmig beschlossen.