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ALLRIS - Auszug

16.01.2020 - 10.9 Widmung, Einziehung und Umstufung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Aufarbeitung des Widmungsverzeichnisses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Im Bezirk des Ortsbeirates Suchsdorf

 

  1. Der Widmungsverfügung Wegeflächen Suchsdorf an der Au wird zugestimmt (Anlagen 1 und 2).

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Gaarden

 

  1. Die Verlängerung der Hügelstraße zwischen Wendehammer und dem Verbindungsweg zum Sandkrug wird für den Fahrverkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 3).

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Ellerbek/Wellingdorf

 

  1. Die Wegeverbindung von der Julienstraße/Marienstraße zur Werftstraße/Schönberger Straße wird für den Fahrverkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 4).

 

  1. Das Teilstück der Großen Ziegelstraße zwischen Werftstraße und der Rückseite des Hauses Werftstraße 115 a wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b umgestuft (Anlage 5).

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Russee/Hammer/Demühlen

 

  1. Die an der Rendsburger Landstraße entlangführende Wegeverbindung Schiefe Horn wird für den Kfz-Verkehr teileinzogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 6).

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Hassee/Vieburg

 

  1. Der Schulweg (ehemals Wulfsbrook) zur Hamburger Chaussee wird für den Verkehr eingezogen (Anlage 7).

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook

 

  1. Die Michaelisstraße wird für den Verkehr eingezogen (Anlage 8).

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen