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ALLRIS - Auszug

20.02.2020 - 11.9 Priorisierung von Schulbaumaßnahmen durch Anpassungen des Schulbauprogramms 2013-2018 und des Bauprogramms der Immobilienwirtschaft

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Abweichend vom bisherigen Schulbauprogramm 2013-2018 und im Vorgriff auf das zu erstellende Schulbauprogramm 2.0 sollen in 2020 folgende Schulbauprojekte initiiert werden:

 

a. Neubau der Grundschule Gaarden

b. Erweiterung der Max-Tau-Schule um einen dritten Zug in der Primarstufe und   

  Erfüllung der Raumstandards inkl. zusätzlicher Räume für schulische Bedarfe

c. Ermittlung geeigneter Maßnahmen zur Erfüllung der Raumstandards an der 

   Klaus-Groth-Schule inkl. zusätzlicher Räume für schulische Bedarfe

d. Wiederherstellung der dauerhaften Nutzbarkeit für schulische Zwecke der

   ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule

 

  1. Sofern nicht bereits vorhanden, sind die erforderlichen Planungsgrundlagen zu schaffen und die entsprechenden Planungsaufträge an die Immobilienwirtschaft zu erteilen.

 

  1. Mit Vorliegen der jeweiligen Planungsaufträge und -grundlagen wird die Immobilienwirtschaft beauftragt,

 

  1. einen Wettbewerb im VgV -Verfahren (Vergabeverordnungsverfahren) für den Neubau der Grundschule Gaarden einzuleiten,
  2. eine Leistungsphase 0 für die Erweiterung der Max-Tau-Schule einzuleiten,
  3. die Überprüfung zur Erfüllung der Raumstandards an der Klaus-Groth-Schule in den Prozess der Leistungsphase 0 an der Max-Planck-Schule zu integrieren,
  4. die notwendigen Maßnahmen an der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule zu identifizieren und den Planungsprozess einzuleiten.

 

  1. Die im Schulbauprogramm 2013-2018 enthaltenen Maßnahmen an der Grundschule Wellsee und der Theodor-Heuss-Schule werden - da keine neuen Schulplätze geschaffen werden - zunächst nicht fortgeführt und fließen in neuer Priorisierung in das Schulbauprogramm ab 2022 ein.

 

  1. Die Immobilienwirtschaft wird beauftragt, die jeweiligen Projektablaufpläne zu erstellen bzw. zu überarbeiten und das Bauprogramm bis 2021 entsprechend zu aktualisieren.

 

  1. Sofern im Zeitraum bis 2021 durch Zuwachs an Kapazitäten eine Erweiterung des Bauprogramms der Immobilienwirtschaft möglich wird, wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Projekte zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen