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ALLRIS - Auszug

17.09.2020 - 10.6 Zielbild Kieler Strände und Bademöglichkeiten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Kieler Strände sind eines der Aushängeschilder unserer Landeshauptstadt. Der Bedarf an Bademöglichkeiten in Kiel steigt zunehmend. Um die Attraktivität Kiels und die Aufenthaltsqualität für Bürger*innen und Tourist*innen zu steigern, beauftragt die Kieler Ratsversammlung die Verwaltung ein gesamtheitliches Entwicklungskonzept für die Kieler Strände und Bademöglichkeiten zu erstellen. Dieses Strandkonzept soll auf Basis einer ausführlichen Nutzer*innenbefragung entwickelt werden.

 

Ziel soll es sein, die bereits bestehenden Strände und Bademöglichkeiten in Kiel weiterzuentwickeln und, bei Bedarf, weitere Zugänge zur Förde mit Bademöglichkeiten zu identifizieren. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte mittel- bis langfristig zu berücksichtigen und entsprechend der unterschiedlichen Planungshorizonte zu entwickeln:

 

  • Das Konzept für den Strand Hasselfelde soll weiter vorangetrieben werden. Dabei spricht sich die Selbstverwaltung deutlich dafür aus, dass in Hasselfelde eine offizielle Badestelle eingerichtet wird. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob der Strand durch einen Badesteg weiter aufgewertet werden kann.
  • Der geforderte Stadtstrand (Drs. 0677/2018) wird bei der Umgestaltung der Kiellinie berücksichtigt. Hier wären auch Alternativen, wie ein großer Ponton oder Steg mit Bademöglichkeit oder Vergleichbares, denkbar.
  • Es ist zu prüfen, ob weitere niedrigschwellige Zugänge zur Förde mit Bademöglichkeit oder andere Zugänge, wie ein Meerwasserschwimmbecken, geschaffen werden können.

 

r alle Strände sollen sofern möglich und wenn der Bedarf festgestellt wird folgende Rahmenbedingungen realisiert werden:

  • Gute Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer*innen
  • Sportangebote an Land und zu Wasser (z.B. Outdoorsportgeräte, Beachvolleyballfelder, SUP- und Bootsvermietung, Plattformen für Yogakurse)
  • Spielmöglichkeiten für Familien
  • Grillplätze
  • Abwechslungsreiche Gastronomieangebote. Hierbei ist auf Regelungen hinzuwirken, um die Ausgabe von Plastikverpackungen zu vermeiden.
  • Toiletten und Umkleidekabinen
  • Trinkwasserspender
  • Kaltwasserduschen
  • Mitnehm-Aschenbecher (Als Vorbild könnten die Leihaschenbecherstation am Falckensteiner Strand oder die Hosentaschenaschenbecher aus Warnemünde dienen.)
  • Vogel- und wildsicherer Mülleimer und Behälter zur Entsorgung von Grillkohle

 

Die Ergebnisse von Prüfaufträgen zu einzelnen Stränden (z.B. für den Falckensteiner Strand, Drs. 0935/2019 und 0427/2020) sollen integriert werden. Ebenso sind die Anforderungen von Umweltschutz und Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

 

rdermöglichkeiten für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen sollen geprüft werden.

 

Weiter soll das Strandkonzept eine Marketingstrategie enthalten, um die Bademöglichkeiten sowohl für Kieler*innen als auch für Tourist*innen noch sichtbarer zu machen.

 

Die jeweiligen Ortsbeiräte sind bei der Konzepterstellung und -umsetzung einzubeziehen.

 

Erste Zwischenergebnisse sind der Ratsversammlung regelmäßig vorzulegen, die am Ende im Strandkonzept zusammengeführt werden sollen.

 

 

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Abstimmung: Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen von DIE LINKE und AfD