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ALLRIS - Auszug

17.09.2020 - 11.12 Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Förderung von Tagespflege im Rahmen von versicherungspflichtiger Anstellung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Der Anpassung der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Förderung von Tagespflege im Rahmen von versicherungspflichtiger Anstellung (Anlage 1) ab 01.08.2020 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des neuen Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) wird zugestimmt.

 

2. Der Übernahme der Kosten in Höhe von jährlich 320.000 € wird zugestimmt. Sie werden ab 2021 im Haushalt zur Verfügung gestellt und stehen unter Haushaltsvorbehalt. Eine Deckung für die KiTaG bedingten Kosten erfolgt durch die Mehreinnahmen im Rahmen der neuen Kitafinanzierung.

 

Die für das Haushaltjahr 2020 benötigten Mittel in Höhe von bis zu 133.000 € stehen beim Sachkonto 53312010 (Jugendhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen), dem Kostenträger 36100204 (Förderung von Kindern freiberufliche TP) und der Kostenstelle 31001 (Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen) zur Verfügung. Es handelt sich um Mittel, die in Anbetracht der geplanten Mehrkosten der Satzungsänderung aus 2019 eingeplant wurden, sowie um Mittel für den weiteren Ausbau der Kindertagespflege, die in 2020 nicht umfänglich benötigt werden.

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen