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ALLRIS - Auszug

09.01.2020 - 8.3 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 1010V „Hopfenstraße“Hier: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Köser, Die FRAKTION, fragt nach glichkeiten für Sozialen Wohnungsbau und der Möglichkeit der Dachbegrünung. Herr Gosmann, Leiter des Stadtplanungsamtes, erklärt, dass die Verhandlungen vor dem Grundsatzbeschluss zum Sozialen Wohnungsbau geführt worden seien. Auch eine Dachbegrünung sei nicht vorgesehen.

 

Beschluss:

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1010V „Hopfenstraße“ mit der GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG wird zugestimmt.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen