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08.11.2022 - 8.2 Finanzielle Ausstattung des innerstädtischen Contractings
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Zusätze:
- Umweltschutzamt, 18.0
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 08.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ratsherr Ralf Roick (CDU) bittet daraum, dass der Finanzausschuss im 1. Quartal 2023 eine Darstellung darüber erhalte, wofür das Geld ausgegeben worden sei. Dies könne anhand eines Beispieljahres (z.B. 2020) erfolgen.
Beschluss:
- Für das innerstädtische Contracting sind jährlich ab dem Haushaltsjahr 2023 im Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt jeweils 250.000 Euro einzustellen.
- Die Mittelveranschlagung hat wie folgt zu erfolgen:
- Ergebnishaushalt:
- Kostenträger: 56100602 (strategisches Energiemanagement)
- Kostenstelle: 50100 (Umweltschutzamt)
- Sachkonto: 52111001 (Unterhaltung der Gebäude – nutzerbedingte Verbesserungen)
- Investitionshaushalt:
- Investitionsnummer: 5610060022 (Innerstädtisches Contracting)
- Kostenträger: 56100602 (strategisches Energiemanagement)
- Kostenstelle: 50100 (Umweltschutzamt)
- Bilanzkonto: 13105302 (Zugänge Ausleihungen)
- Ergebnishaushalt:
- Die Übertragung von Haushaltsresten im Ergebnishaushalt sowie im Investitionshaushalt sind ausgeschlossen.
- Bei Contractingnehmer*innen, deren Haushalt nicht Bestandteil des Haushaltsplans der LH Kiel ist, bleibt es bei der bisherigen Rückzahlung der bewilligten Contractingmittel an das Umweltschutzamt.
- In allen anderen Fällen gilt für die ab dem Haushaltsjahr 2023 neu beginnenden Contractingmaßnahmen folgende Regelung: das Umweltschutzamt errechnet die eingesparten Energiekosten und die Contractingnehmer*innen reduzieren entsprechend ihre Haushaltsmittelanmeldungen bei den betroffenen Energiekostenarten. Das Amt für Finanzwirtschaft ist vom Umweltschutzamt über neue Contractingmaßnahmen und deren Einsparungen zu informieren.