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25.08.2022 - 9.4 Anpassung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsfrau Bierwirth, Ratsherr Schröter, Ratsfraktion Die Politiker*innen Ratsfrau Hein, Ratsfraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 25.08.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion Die Politiker*innen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Kieler Ratsversammlung bekennt sich zur Gleichberechtigung der Geschlechter, auch beim Besuch von Schwimmhallen und Sommerbädern und beschließt folgende Maßnahmen:
1. §4 „Benutzung der Bäder“ Absatz 12 der Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel erhält folgende Form:
„In den Frei- und Hallenbädern ist die übliche geeignete (d.h. aus nicht-saugenden Stoffen bestehende), mindestens die primären Geschlechtsmerkmale bedeckende Badebekleidung zu tragen. Gänzlich textilfreie Badezeiten werden besonders bekannt gegeben.“
2. Das Personal der städtischen Bäder ist auf die Anwendung dieser Definition zu schulen und zu sensibilisieren um ggf. vorkommende sexuelle Belästigung oder andere Konflikte zwischen Badegästen zu verhindern.
3. Über die Änderung ist die Öffentlichkeit, insbesondere in den Bädern, zu informieren.