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ALLRIS - Auszug

25.08.2022 - 9.4 Anpassung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Kieler Ratsversammlung bekennt sich zur Gleichberechtigung der Geschlechter, auch beim Besuch von Schwimmhallen und Sommerbädern und beschließt folgende Maßnahmen:

 

1. §4 „Benutzung der Bäder“ Absatz 12 der Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel erhält folgende Form:
In den Frei- und Hallenbädern ist die übliche geeignete (d.h. aus nicht-saugenden Stoffen bestehende), mindestens die primären Geschlechtsmerkmale bedeckende Badebekleidung zu tragen. nzlich textilfreie Badezeiten werden besonders bekannt gegeben.“

 

2. Das Personal der städtischen Bäder ist auf die Anwendung dieser Definition zu schulen und zu sensibilisieren um ggf. vorkommende sexuelle Belästigung oder andere Konflikte zwischen Badegästen zu verhindern.

 

3. Über die Änderung ist die Öffentlichkeit, insbesondere in den Bädern, zu informieren.

 

 

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen von CDU und Ratsfrau Brüggen (AfD)