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ALLRIS - Auszug

16.11.2006 - 35 Neugestaltung des Bereitschaftsdienstes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf Antrag von Ratsherrn  S c h u l z (SPD-Ratsfraktion) werden die Absätze einzeln zur Abstimmung gestellt.

 

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Beschluss Drs. 0895/2006:

 

Zu Ziffer 1:

 

1.  Das im Konzept zur dauerhaften Neugestaltung des Bereitschaftsdienstes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen - kurz: Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) (vgl. Anlage) - vorgestellte Modell 2 (Sozialpsychiatrischer Dienst im Amt für Gesundheit kombiniert mit einem Bereitschaftsdienst durch städtische Aushilfsärzte) soll umgesetzt werden. Die Auswirkungen auf den Personalbedarf im Amt für Gesundheit werden kurzfristig anhand von noch vorzulegenden Fallzahlen durch das Personal- und Organisationsamt überprüft.

Abstimmung: Einstimmig

 

Zu Ziffer 2:

2.        Im Zuge der geplanten Organisationsuntersuchung des Dezernats IV wird das Modell 3 (Verlagerung des Sozialpsychiatrischen Dienstes in das Amt für Familie und Soziales kombiniert mit einem Bereitschaftsdienst durch städtische Aushilfsärzte) mit geprüft und bei positiver Bewertung der Sozialpsychiatrische Dienst vom Amt für Gesundheit in Teilen oder Gänze zum Amt für Familie und Soziales verlagert.

 

Abstimmung:

Mit Mehrheit - bei Gegenstimmen von SPD und FDP

 

 

Abstimmung Gesamtantrag:

Mit Mehrheit - bei Gegenstimmen von SPD und FDP

 

 

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