Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

31.08.2023 - 7.3 Wahl des XI. Beirates für Menschen mit Behinderung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Gemäß § 40 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 4 Abs. 1 - 4 der Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Menschen mit Behinderung werden die Mitglieder und Stellvertretungen des Beirates für Menschen mit Behinderung von der Ratsversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt durch Gesamtwahl. Die Ratsversammlung wählt die in der Anlage genannten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des XI. Beirates für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel.

 

Reduzieren

Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Zuständigkeit: Amt 53

Beschlussverfolgung: -/-