Infosystem Kommunalpolitik
20.09.2018 - 13.12 Verwendung der Versorgungsrücklage nach dem 31.12.2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.12
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Personal- und Organisationsamt
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 20.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Personal- und Organisationsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Versorgungsrücklage wird im folgenden Rahmen über den 31.12.2017 hinaus fortgeführt:
1. Die Zuführung zur Versorgungsrücklage wird weiterhin grundsätzlich erfolgen. Der Ausgangswert für die jährliche Zuführung zur Versorgungsrücklage wird auf das Ergebnis 2017 (1.587.177,06 €) zuzüglich einer Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex festgelegt.
2. Die Abfindungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag werden über die Versorgungsrücklage „finanziert“. Dies bedeutet, dass Abfindungszahlungen anderer Dienstherren die Zuführung zur Versorgungsrücklage erhöhen und Zahlungen an andere Dienstherren diese senken. Reicht die geplante Zuführung nicht aus, werden die fehlenden Beträge aus der Rücklage entnommen.
3. Die Steigerung der Versorgungsaufwendungen ohne Versorgungslastenausgleichszahlungen gegenüber dem Vorjahr wird auf 2,00% begrenzt. Dies erfolgt ebenfalls durch eine Reduzierung der Zuführung zur Versorgungsrücklage bzw. einer Entnahme aus der Rücklage.
4. Durch die Entnahmen darf das Fondsvermögen den Stand vom 31.12.2017 (13.927.083,58 €) zuzüglich einer Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex nicht unterschreiten.
5. Diese Regelungen gelten vorerst für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027, um eine Anpassung an möglicherweise geänderte Rahmenbedingungen zu ermöglichen.