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ALLRIS - Auszug

14.09.2021 - 6.1 Gebührenverzicht bei der Ausstellung von Personalausweisen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Landeshauptstadt Kiel prüft regelhaft die Bedürftigkeit gemäß § 1 Absatz 6 der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV) und setzt sich bei der Bundesregierung bzw. in Gremien (z.B. Deutscher Städtetag) dafür ein, dass der Personenkreis entsprechend der Befreiungen bei einemhrungszeugnis (Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung JVKostG) von den Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises befreit wird.

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegestimmen von CDU und AfD.