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ALLRIS - Auszug

01.12.2021 - 6.1 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1022 „Boelckestraße Süd"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Herrmann (DIE LINKE) übernimmtr seine Fraktion den Änderungsantrag TOP 6.1.1 (Drs.1139/2021).

 

Beschluss in der geänderten Fassungnderung fettgedruckt):

 

Der Aufstellungsbeschluss der Ratsversammlung vom 02.02.2017 für den Bebauungsplan Nr. 1022 „Boelckestraße Süd“ r das Baugebiet zwischen der Boelckestraße im Norden, einem Kleingartengelände im Osten, dem Rollfeld (Taxiway) im Süden und der Haupterschließung des Flughafengeländes im Westen wird aufgehoben.

 

Von einer weiteren Entwicklung von Gewerbeflächen in diesem Bereich wird abgesehen, stattdessen soll die Möglichkeit geprüft werden, dass auf dem Gelände befindliche Wäldchen und das artenreiche Grünland dauerhaft unter Schutz zu stellen.

 

Der Aufstellungsbeschluss der Ratsversammlung vom 2.2.2017 für den Bebauungsplan Nr. 1022 „Boelckestraße Süd“ wird von der Verwaltung nach den unten beschriebenen Gesichtspunkten geändert und der Ratsversammlung dann erneut zum Beschluss vorgelegt:

  • Das Baufeld 7 (siehe Karte) wird nicht mehr zur Bebauung vorgesehen und im derzeitigen Zustand belassen. Eine ökologische Aufwertung und die entsprechende Pflege als arten- und strukturreiches Dauergrünland sind vorzunehmen.
  • Zu dem zwischen Baufeld 6 und Baufeld 7 gelegenen Knick werden vergrößerte Abstandsflächen von Baufeld 6 vorgegeben, um die Struktur des Knicks bestmöglich zu schützen.
  • Der Regenrückhaltebereich im Osten der Fläche ist möglichst ökologisch zu gestalten.

 

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Abstimmung:

Ja-Stimmen: DIE LINKE, SPD, GRÜNE

Nein-Stimmen: CDU, AfD

Enthaltungen: Keine

Damit ist der Antrag mit Mehrheit beschlossen.

 

Ratsherr Scheelje (GRÜNE) weist darauf hin, dass Ratsherr Dr. Soll (FDP) an der Abstimmung habe teilnehmen wollen, dies aber auf Grund von technischen Problemen nicht gekonnt habe. Zur Anregung die Stimmabgabe nachträglich einzuholen, weist die Vorsitzende darauf hin, dass dies rechtlich nicht möglich sei.