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ALLRIS - Auszug

02.09.2014 - 15 Schließung der öffentlichen Sitzung - Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nichtöffentlich ber...

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Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. 


Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden auf Vorschlag der Verwaltung nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen.

Der Ausschuss hat dies im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.